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Führerschein Klasse B196 – Erweiterung der Klasse B für Motorräder und Roller bis zu 125 ccm

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B196 | Erweiterung Schlüsselzahl 196 für die Führerscheinklasse B
Neue Berechtigung für Fahrzeuge bis 125 ccm / 11 kW

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.

Was darf man mit der neuen Klasse B196 (B mit der Schlüsselzahl 196) fahren
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Voraussetzung für B196
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

B196 INTENSIVKURS – Wenn Du schneller voran kommen möchtest, kannst Du direkt mit unserem Motorrad-Blockunterricht starten. Für den B196 Führerschein benötigst Du die klassenspezifischen Theoriethemen mit den Nummern 7, 8, 9 & 10.
Termine und Themenauswahl für den Blockunterricht findest Du hier.

Eintrag im Führerschein
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Wichtige Information
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Fuhrpark – Schulungsfahrzeuge (alle mit ABS ausgestattet)
Kawasaki Z125 | 125 ccm | 15 PS | Sitzhöhe 81 cm | hoch
KTM Duke 125 | 125 ccm | 15 PS | Sitzhöhe 84 cm | hoch
KTM Duke 125 | 125 ccm | 15 PS | Sitzhöhe 76 cm | tief
Piaggio Liberty 125 | 125 ccm | 11 PS | Sitzhöhe 76 cm | tief | Automatik
Yamaha NMAX | 125 ccm | 12 PS | Sitzhöhe 76,5 cm | tief | Automatik
TALARIA Sting R L3E | 125 ccm | 4 KW | Sitzhöhe 88 cm | hoch | Automatik (Elektro)

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