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Die Einsteiger Klassen: AM und Mofa

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Klasse AM (früher Klasse M und S)

Mindestalter: 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Die Fahrerlaubnisklasse Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Als Mofa bezeichnet man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor. Bedingungen hierfür sind:

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

Neben allen Zweirad-Führerscheinen kann man in der Fahrschule Wittmann natürlich auch den Autoführerschein (Klasse B) erwerben. Alle Informationen rund um den Autoführerschein finden Sie hier…