Klasse AM (früher Klasse M und S)
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Die Fahrerlaubnisklasse Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Als Mofa bezeichnet man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor. Bedingungen hierfür sind:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Neben allen Zweirad-Führerscheinen kann man in der Fahrschule Wittmann natürlich auch den Autoführerschein (Klasse B) erwerben. Alle Informationen rund um den Autoführerschein finden Sie hier…